Informationen zu Pflegeleistungen

 

Falls Sie Fragen rund um ambulante oder stationäre Pflegeleistungen haben, kontaktieren Sie uns!

Wir beraten Sie gerne nach Terminvereinbarung.

 

Kostenfreie Service-Nummer Pflege: 0800 – 2777 2777

Silvia Raffel: s.raffel@ambulante-pflege-am-kaiserberg.de

 

Das neue Gesetz zur Pflegeversicherung (Pflegestärkungsgesetz II) bringt Veränderungen in der Finanzierung der Pflege. Es wird ein neues Begutachtungsverfahren ab dem 01.01.2017 vom medizinischen Dienst angewendet.

Ab dem nächsten Jahr werden Leistungen der Pflegeversicherung nach den sogenannten Pflegegraden gewährt.

Pflegebedürftig im Sinne der Gesetzgebung sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Sie haben bereits eine Pflegestufe und fragen sich, wie es weiter geht? Hierzu gibt es eine Übergangsregel nach dem Prinzip: „es soll keiner Nachteile haben!“

Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet:

  • Pflegestufe I   in Pflegegrad 2
  • Pflegestufe II  in Pflegegrad 3
  • Pflegestufe III in Pflegegrad 4 oder 5

Menschen mit kognitiven Einschränkungen kommen in den übernächsten Pflegegrad:

  • Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 in Pflegegrad 5

 

Leistungen /
Pflegegrade 2017
PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Geldleistung ambulant125*316545728901
Sachleistung ambulant689128916121995
Leistungsbetrag stationär125770126217752005
  • Hier keine Geldleistung, sondern ein zweckgebundene Kostenerstattung